Cannabis in der Schweiz
Lange Zeit wurde Cannabis als Betäubungsmittel betrachtet, dessen Konsum gesundheitsschädlich ist. In den letzten Jahren hat die Schweiz die Gesetze zu seinem Konsum entschärft, indem sie Cannabisprodukte mit einem Gehalt von weniger als 1 % Tetrahydrocannabinol zulässt. Der Konsum dieser Cannabis-Derivate unterliegt jedoch bestimmten Regeln.
Die Hauptaspekte der Legalisierung von Cannabis in der Schweiz
Ab 2012 ist in der Schweiz eine teilweise Entkriminalisierung des Cannabiskonsums zu beobachten. So ist beispielsweise der Besitz einer Menge von bis zu 10 g Cannabis durch einen Erwachsenen nicht mehr strafbar. Um dem Verkaufsverbot von Cannabis entgegenzuwirken, wurden Nebenprodukte entwickelt. Dabei handelt es sich um Hanfblüten, Duftöle, Kapseln, Salben und Kristalle. Die Menge an Tetrahydrocannabinol (THC), die diese Produkte enthalten, kann jedoch darüber entscheiden, ob sie verboten werden oder nicht.
Wenn die Menge weniger als 1 % beträgt, ist das Produkt erlaubt. Diese Produkte werden als "legales Cannabis", "CBD in der Schweiz" bezeichnet. Es ist trotzdem zu beachten, dass das Vermarkten dieser Produkte mit niedrigem THC-Gehalt geregelt ist. Liegt der THC-Gehalt hingegen bei über 1 %, wird das Produkt verboten. Diese Produkte gelten als Betäubungsmittel und sind nach dem Schweizer Gesetz über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe verboten, werden aber nach wie vor auf dem Schwarzmarkt verkauft. Erwachsene können für den Besitz und Verkauf von Cannabis (zu Freizeit- oder medizinischen Zwecken) mit einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken belegt werden.
Cannabis-Pilotprojekte
Seit dem 15. Mai 2021 hat der Landesbund das Betäubungsmittelgesetz geändert, das wissenschaftliche Pilotversuche zur Verwendung von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke ermöglicht. Diese Studien zielen darauf ab, die Vor- und Nachteile des kontrollierten Zugangs zu Cannabis zu untersuchen, um die zukünftige Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Einige Städte wurden ausgewählt, um diese Pilotprojekte auszurichten. Dies sind Basel, Bern, Zürich, Genf und Lausanne.
Anforderungen an Pilotprojekte
Die Versuche müssen klar definierte Anforderungen berücksichtigen, von denen einige im Folgenden aufgeführt sind.
- Pilotversuche sollten zeitlich, örtlich und in Bezug auf Teilnehmerzahl begrenzt sein.
- Die für Pilotversuche zur Verfügung gestellten Cannabis müssen aus der Schweiz kommen.
- Werbung für Cannabis-Produkte bleibt verboten.
- Cannabis-Produkte müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf sichere Verpackung und Kennzeichnung.
- Der Gesamt-THC-Gehalt eines verteilten Produkts darf 20 % nicht überschreiten.
- Die Produkte können nur in speziellen Geschäften, Testapotheken und Social Clubs zu einem Preis vertrieben werden, der dem Schwarzmarkt entspricht oder darunter liegt.
Teilnehmer an den Pilotprojekten
Für die Teilnahme an den Pilotversuchen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Volljährig und unterscheidungsfähig sein.
- Weisen Sie nach, dass Sie bereits Cannabis konsumieren.
Wohnsitz in dem Kanton, in dem der Pilotversuch stattfindet.
Die Bedingungen der wissenschaftlichen Studie akzeptieren und seine schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an den Versuchen geben.
In der Schweiz verfügbare Social Clubs und CBD-Shops
Verbraucherverbände (Cannabis social club) sind gemeinnützige Organisationen, deren Ziel es ist, Cannabis für den alleinigen Gebrauch ihrer erwachsenen Mitglieder zu züchten. Um Mitglied eines Cannabis Social Clubs zu werden, müssen Sie erklären, dass Sie bereits Verbraucher von Cannabis sind oder ein Rezept für Cannabis für medizinische Zwecke haben. Um diesen Verbänden beitreten zu können, müssen Sie 18 Jahre alt sein. Cannabis wird oft an der Stelle des Clubs konsumiert, in dem es verteilt wird. Geschäfte und E-Shops verkaufen auch Cannabis, darunter Uweed.