Zu den Burgen im Zweimuldental
Schloss Nossen
Im Ort Nossen gleich nebenan steht dann die Besichtigung des Renaissanceschlosses an.
Gesamtanlage Schloss Nossen - nur der linke Teil (Westen) mit beiden Rundtürmen ist zu besichtigen
Anstelle der verfallenen mittelalterlichen Burg ließ Kurfürst August I. von Sachsen ab 1554 den repräsentativen Westflügel des Schlosses Nossen errichten. Als Baumaterial wurden Ziegel und Werksteine aus dem aufgelösten Kloster Altzella genutzt. Ab 1557 diente das Schloss als kurfürstliches Jagdschloss. Auch August der Starke besuchte Nossen mehrmals bevor die Wettlner das Schloss 1775 als Reise- und Jagdlager aufgaben. Der Westflügel wurde der Verwaltung des Amtes Nossen überlassen. Ab 1856 wurde er für die Nutzung als Amtsgericht umgebaut. Nach dessen Auszug bezog ihn das Nossner Heimatmuseum von 1954 bis 1985. Heute befindet sich neben einigen Wohnungen das Schlossmuseum In den ehemaligen Gerichtsräumen.
Das Kaminzimmer dient als Saal für Veranstaltungen und Trauungen, zeigt jedoch auch die Geschichte als kurfürstliches Jagdschloss.
Die Sonderausstellung interessiert uns weniger. Dafür gibt es im Südturm einen von mehreren Kerkern des einstigen Gerichtsamts, der mit seiner Tiefe von 5 Metern noch heute beeindruckt.
Im Verlies wird in einem Hörspiel die Geschichte des Böttgers Eckhold erzählt, der als Mitglied der kriminellen Lips-Tullian-Bande 1712 bis zu seiner Hinrichtung hier inhaftiert war.
Eine gut bestückte Folterkammer zeigt eine beeindruckende Vielfalt an Instrumenten, mit denen Straftaten geahndet wurden.
Dieses Folterinstrument ist bereits seit dem Altertum bekannt Es war nach den Daumenschrauben das am meisten eingesetzte Marterwerkzeug. Mit Hilfe der Winde streckte man das gefesselte Opfer, so dass sich der „gespickte Hase" (die mit Spitzen versehenen Holzrollen) immer mehr in den Rücken des Gefolterten eingruben. Diese Form der Folter konnte bei unsachgemäßer Anwendung durch Überdehnung der Sehnen und Auseinanderreißen der Wirbel schlimmstenfalls zum Tode führen.
Dieses Folterinstrument konnte auch für Hinrichtungen benutzt werden. Der drehbare Dorn bohrte sich ins Genick des hilflosen Opfers. Wurde diese Tortur fortgesetzt, führte sie zum Tode.
Noch im 20. Jahrhundert war die auch als Garotte bezeichnete Würgeschraube als Hinrichtungsinstrument im Einsatz, denn bis 1975 vollzog man im faschistischen Franco-Spanien die Todesstrafe mit der Garotte.
Das Tragen von mitunter kuriosen und skurillen Schandmasken galt als diskriminierende Strafe und wurde bei geringen Vergehen angeordnet. Das geschah zum Beispiel wegen Trunkenheit, Streitsucht und bei Verstößen gegen die Kleiderordnung. Meist fertigte der ortsansässige Schmied die Masken, die wie in unserem Fall oft künstlerisch gestaltet waren.
Schwerere Vergehen sühnte man mit einer speziellen Maske, die im Inneren mit Klingen und Graten versehen war und so zu Gesichtsverletzungen führen konnte.
Das brutale Folterinstrument sollte besonders hartnäckig schweigende 'Hexen' zum Geständnis bringen. Die Hexenverfolgung war eines der brutalsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Oftmals gestanden die gefolterten Frauen auf dem Hexenstuhl die verwegendsten Dinge, nur um sich nicht weiter der Tortur aussetzen zu müssen. Dies wurde wiederum als Bestätigung für die Untaten der Hexen angesehen.
Allein das Festschnallen auf dem Stuhl verursachte unerträgliche Schmerzen. Diese konnten noch verstärkt werden, indem die Nägel der Sitzfläche zuvor erhitzt wurden.
Allein die Lage des Angeklagten auf dem Rost wurde schnell sehr unbequem. Doch damit nicht genug - es wurde noch zusätzlich unter dem Rost ein Feuer entfacht und der Gefangene war schutzlos der Hitze ausgesetzt.
Eine andere Form der Folter bestand darin, dass man den Angeklagten in einen Wasserbottich setzte, dessen Wasser man ebenfalls erhitze.
Er war ein wichtiges Instrument der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit. Das Prangerstehen galt als Ehrenstrafe bei minder schwerem Diebstahl, Trunkenheit und Streitsucht. Der Pranger wurde an öffentlichen Plätzen aufgestellt, sodass die Delinquenten von Außenstehenden beschimpft oder gar mit Obst beworfen werden konnten*
Hexenprozesse im Amt Nossen
Im Staatsarchiv Leipzig sind einige Gerichtsakten zu den im Amte Nossen nachweisbaren Hexenprozessen erhalten gebireben. So gab es zwischen 1646 und 1709 insgesamt 17 Prozesse, wobei gegen 10 männliche und 7 weibliche Personen ermittelt wurde.
Leider ist Jedoch die Aktenlage unvollständig und sie gibt keine Auskunft über den Ausgang der betreffenden Verfahren.
Nachfolgende Aufstellung informiert über das Jahr des Prozesses, den Tatvorwurf und die beteiligten Personen:
1648
Thomas Häner und Ehefrau aus Gleisberg - Besitz von Zauberbüchern
1667
Georg Hansel, Richter in Mochau - Sakramentleren, Umgang mit unfertigen Dingen
1669
Michael Wiedemann mit Ehefrau und Mutter aus Großvoigtsberg
Poltergeisterei
Christian Hermann aus Großvoigtsberg - Poltergeisterei
1689
Anna Maria Ohme aus Rhäsa - Missbrauch dar Trauungszeremonie in der Kirche
1692
Hans Hauptvogel, Paul Zille, Anna Regina Stecher, Ragina Zille, Hanns Geißler - Abergläubische Händel
1698
Anna Schneider, Dienstmagd - Unfughändel in der Kirche
1701
Balthasar Greiffe und Michael Pfeiffer - aus Berbersdorf - Erlernung gottloser Dinge und Künste
1709
Hanse Schneider aus Großvoigtsberg - Entnehmung und Öffnung eines Herzens aus einem abgedeckten Stück Vieh
Dar Prozess aus dem Jahre 1648 gegen Thomas Hähner und seine Frau wegen des Besitzes des zauberischer Bücher ist der erste im Amt Nossen belegte derartige Prozess. Die gerichtliche Untersuchung befasste sich u.a. damit, dass die Eheleute den Kühen Halsbänder, die mit Kräutern und Wurtam gefüllt waren, umgehangen hatten. Dear Gleisberger Richter berichtete, dass Hähners Nachbarn daraufhin an ihrem Vieh Schaden entstanden sei. So wären drei Ziegen und eine Kuh erkrankt und später verstorben und dass zwei Kühe am Euter erkranktrn, dass eine weitere Kuh seittthi am liltef üliaUfclalt und eine waltare Kuh 'tagh unnd nacht keine ruh gehabt'.
Strafmaßnahmen und Aberglauben
Es gibt heute noch eine Reihe von Redensarten und Wortwendungen, die auf die Handlungen der Justiz gegen Straftäter zurückgehen. Hier einige Beispiele:
Dafür will ich meine Hand ins Feuer legen:
Die Redensart entstammt dem Rechtsbrauch des Gottesurteils,
der Feuerprobe. Das Feuer galt als Sinnbild der Reinheit. Der
Beschuldigte hatte die Hand ins Feuer zu legen, blieb diese
dabei unverletzt oder heilte schnell, galt seine Unschuld als
erwiesen.
Jemandem die Daumen drücken
Dem Daumen werden im Volksglauben der germanischen Völker übernatürliche Kräfte zugeschrieben; so wurde das Einschlagen das Daumens als eine Art Bannzauber gegen Dämonen und Hexen angesehen.
Jemandem Daumenschrauben anlegen
Die Daumenschrauben - deren Anwendung war die erste Stufe der Folter, heißt ihm hart zusetzen, Zwangsmittel einsetzen.
Einen Diebesdaumen bei sich tragen
Jemand hat großes Gluck im Spiel, ihm glücken alle Unternehmungen, beruht auf der abergläubischen Vorstellung, dass dem Deumen zauberische Kräfte innewohnen. Man schnitt deshalb dem gehenkten Dieb den Daumen ab. Oft wurde der Daumen in Gold und Silber gefasst und von Spielern getragen, um so das Glück zu bannen. Auch Wirte, Handwerker
Kaufleute erhofften sich vom Diebsdaumen Glück.
Folter
Schon seit dem Altertum wurde die Folter zur Erzwingung von Aussagen angewandt. Im germanischen Recht hingegen war die Folter unbekannt, daher hat das Weit auch keinen Eingang in die germanische Volkssprache gefunden Es wurde hergeleitet aus dem lat. Poletrus (Folterbank), es bedeutete die Anwendung körperlicher Schmerzen zur Erzwingung eines Geständnisses und wurde im alten Rom besonders bei Sklaven angewandt. In Deutschland kommt die Anwendung gegenüber Freien erst im späten Mittelalter auf.
Die Folter tritt als Inquisitionsmittel zuerst unter Papst Innocenz IV. hervor. In einer Bulle (»Ad exstirpanda«), die er 1252 erließ, wurde der Gebrauch der Tortur geregelt. Aber nur wenn andere Beweismittel vorlagen, sollte sie ausgeschlossen sein. Ihr Zweck war ein zweifacher: die Folter sollte dem Verdächtigen das Geständnis seiner eigenen Schuld und die Anzeige seiner Mitschuldigen erpressen.
Im Zeltalter der Aufklärung wurde die Abschaffung der Folter gefordert; In Sachsen erfolgte dies 1783 unter Kurfürst Friedrich August I., der in die Geschichte nicht nur durch sein Bündnis mit Napoleon, sondern auch durch den Beinamen „der Gerechte" einging.
Sich wie gerädert fühlen
Diese Redewendung geht zurück auf die früher gebräuchliche Todesstrafe des Räderns. Dem Verbrecher wurden durch ein Rad die Glieder gebrochen, damit er „aufs Rad geflochten" werden konnte, eine sehr qualvolle Todesart;
Weiber darf man nicht hängen
Das Hängen war vorwiegend Männerstrafe, hingegen waren Ertränken, Lebendigbegraben und Steinigen vor allem Strafen für Frauen. Mit Ertränken wurden z. B. Kindsmörderirmen, Abtreiberinnen und Diebinnen bestraft. Lebendigbegraben war vorwiegend Frauenstrafe für Mord, Kindsmord und schweren Diebstahl.
Doppelhalsgeige
Die Halsgeige war eine Ehrenstrafe für Frauen und Mädchen; Zänkisches Weibervolk wurde in einer Doppelhalsgeige eingesperrt. Diese wurde wieder geöffnet, wenn zu erkennen war, dass sie sich wieder vertragen wollen.
und im Osten die Rentschreiberei (1631) und Dechanei (14. Jh. - Zeit als Burg Nossen zum Domkapitel von Meißen gehörte - an.
Aufbruch: | 03.07.2017 |
Dauer: | 11 Tage |
Heimkehr: | 13.07.2017 |